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VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09.DA.A (3) |
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VG Darmstadt, Entscheidung vom 26. August 2009 - 1 K 702/09.DA.A (3) (https://dejure.org/2009,32555)
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Volltextveröffentlichungen (5)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09
Hinsichtlich einer vorhandenen Erkrankung des Ausländers liegen die Voraussetzungen der genannten Norm dann vor, wenn die konkrete Gefahr der Verschlimmerung einer Krankheit wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland besteht (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002 - 1 C 1/02). - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09
Geriete der Ausländer alsbald nach der Rückkehr in den Zielstaat in diese Lage, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seiner Erkrankung angewiesen wäre und auch anderweitig wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte, wäre die Gefahr auch konkret im Sinne der genannten Norm (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383 mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92
Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet
Auszug aus VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09
Damit geht der Begriff der Verfolgung in § 60 Abs. 1 AufenthG über den Verfolgungsbegriff in Art. 16 a GG hinaus mit der Folge, dass die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18.01.1994 - 9 C 48/92 -, BVerwGE 95, 42) in Bezug auf § 51 Abs. 1 AuslG proklamierte Identität zwischen dem asylrechtlichen Begriff "politische Verfolgung" und den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG im Bereich des § 60 Abs. 1 AufenthG keine Geltung mehr beanspruchen kann. - BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96
Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?
Auszug aus VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09
Dies stellt einen Perspektivwechsel von der an die politische Verfolgung anknüpfenden Zurechnungslehre zur opferbezogenen Schutzlehre dar, denn nach § 60 Abs. 1 Satz 4 c) AufenthG kann die Verfolgung auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen, so dass die von der bisherigen Zurechnungslehre (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.1997 - 9 C 15/96 -, BVerwGE 104, 254) geforderte grundsätzliche Anknüpfung der Verfolgung an staatliche Verfolgung ("mittelbare staatliche Verfolgung") nunmehr im Rahmen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht mehr erforderlich ist. - VGH Hessen, 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06
Asylverfahren - Ablehnung von Beweisanträgen - rechtliches Gehör
Auszug aus VG Darmstadt, 26.08.2009 - 1 K 702/09
Mangels Entscheidungserheblichkeit kann hier dahingestellt bleiben, ob dieses Gutachten den wissenschaftlichen Mindestanforderungen genügt, die inhaltlich an eine gutachterliche Äußerung zu stellen sind, mit der eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wird (vgl. hierzu im Einzelnen Hess. VGH, Beschluss vom 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, zitiert nach juris).